Teichordnung
Mit betreten der Anlage gilt die ausgehängte Teichordnung als anerkannt.
Der Angler hat für waidgerechtes Verhalten und Angeln zu sorgen.
Das Angeln ist nur mit einer gültigen Tag- oder Nachtangelkarte erlaubt. Die Angelkarte ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzulegen.
Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften sind zu entfernen.
Es ist verboten Ruten, Rutenständer, Schirme. etc. unbeaufsichtigt am See stehen zu lassen.
Eine Platzreservierung ist nicht möglich. Ausgenommen Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte.
Das Reißen der Fische ist strengstens verboten.
Bei Überschreitung der Angelzeit um mehr als 20 Minuten wird automatisch auf die nächst höchste erhöht
Bei Benutzung einer nicht angemeldeten Angel wird der Angelpreis wie bei der ersten Rute für die komplette Angelzeit berechnet
Jegliches Anfüttern (Mais) ist untersagt. Das Angeln mit Mais ist untersagt.
Der am Haken befindliche Fisch muss mit einem Kescher aus dem Wasser gehoben werden. Der Fisch ist danach durch Abschlagen zu betäuben, durch Abstechen zu töten und zuletzt vom Haken zu lösen.
Fische am Gewässer auszunehmen ist strengstens verboten.
Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen. (Sehne, Haken, Zigaretten, etc. gehören in die Mülltonnen)
Das Fischen ist nur mit Einzelhaken erlaubt.
Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen.
Offenes Feuer ist verboten.
Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Risiko. Es gilt die StVO, Teichordnung.
Das Fangen der Fische mit dem Kescher ist verboten
Der Angelschein ist nicht übertragbar.
Setzkescher sind verboten
Mindestmaß für Zander 50 cm(Schonzeit vom 01.01. bis zum 01.06.)
Jedem Angler stehen 5m mit 2 Ruten und 6m mit 3 Ruten zu (am kleinen 4m) Bei genügend Platz ist es egal
Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.
Lebende Köderfische oder Köderfische aus fremden Gewässern sind nicht erlaubt.
Angler, die die Teichordnung verletzen oder missachten, müssen das Angeln einstellen, die
Anlage verlassen und sind für den entstandenen Schaden haftbar.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.